Zahlreiche Versicherer in der Schweiz arbeiten eng mit dem EMR zusammen und nutzen das EMR-Qualitätslabel, um zu entscheiden, welche erfahrungsmedizinischen Leistungen im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen vergütet werden.
Die Entscheidung für oder gegen eine Vergütung erfahrungsmedizinischer Leistungen ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die je nach Versicherungsprodukt sehr unterschiedlich sein können. Diesbezüglich sind die Versicherer frei in ihren Entscheidungen.
Deshalb ist es sehr ratsam, vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung immer eine Kostengutsprache beim Versicherer einzuholen.
Die folgenden Versicherer orientieren sich am EMR-Qualitätslabel:
Damit die Zusammenarbeit, reibunglos verlaufen kann, gibt es bei der E-Rechung die Sie nur weiterleiten müssen an Ihre Krankenkasse oder Versicherungen.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Dokument kann aus Sicherheitsgründen nur vom Versender (Praxis) und den jeweiligen Empfänger (Krankenkasse oder Versicherungen) geöffnet werden.
Folgende Organisationen haben mit dem EMR eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit getroffen und stützen sich in erfahrungsmedizinischen Belangen auf das EMR-Qualitätslabel ab: